CB-Funk im Auto: Was darf ich und was nicht?

CB-Funk im Auto gibt es seit vielen Jahrzehnten – und der Gesetzgeber hat sich scheinbar nie so richtig dafür interessiert. Doch das hat sich vor ein paar Jahren geändert, sehr zum Unwohl aller Funker.

Der Griff zum Mikrofon ist auf einmal nicht mehr gesetzkonform – zumindest während der Fahrt.

Aber was gilt den nun genau? Darum geht es in diesem Beitrag.

Das Mikrofonverbot im Auto – Was CB-Funker wissen müssen

Der CB-Funk ist für viele Menschen weit mehr als nur ein Hobby. Berufskraftfahrer und leidenschaftliche Funker nutzen ihn, um wichtige Informationen zu teilen oder einfach mit Gleichgesinnten zu kommunizieren. Oder um sich einfach über Gott und die Welt zu unterhalten.

Denn auch dazu ist CB-Funk sehr gut geeignet, da es hier locker und umgänglich zugeht.

Doch seit der Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 steht eine zentrale Frage im Raum:

Ist denn das Funken während der Fahrt überhaupt noch erlaubt? Oder ist es so wie beim Handytelefonieren im Auto – und es ist strikt verboten?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die rechtlichen Hintergründe, praktische Auswirkungen und wie Sie sich auf der sicheren Seite bewegen.

Hintergrund: Warum gibt es ein Mikrofonverbot?

Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt birgt ein hohes Unfallrisiko. Sei es das Handy, ein Navigationsgerät oder ein Funkmikrofon – jede Ablenkung kann fatale Folgen haben.

Deshalb hat der Gesetzgeber in §23 Abs. 1a StVO die Nutzung solcher Geräte weitgehend verboten. Die Regelung umfasst nicht nur Smartphones, sondern (jetzt) auch Funkgeräte. Hier sind weitere Infos, die aus dem Gesetztext entnommen wurden:

Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt (aus der Straßenverkehrsordnung)

Die Nutzung von elektronischen Geräten wie Handys, Navigationsgeräten oder Funkgeräten ist erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen:

Was die Handnutzung angeht: Das Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden. Es muss freihändig oder fest installiert benutzt werden.

Die Sprachsteuerung ist bevorzugt zu verwenden: Die Geräte sollen möglichst per Sprachbefehl bedient werden. Falls Blickzuwendungen nötig sind (z. B. bei einem Bildschirm), müssen diese kurz sein und an die Verkehrssituation angepasst werden.

Was die Nutzung von Funkgeräten im Auto wie CB-Funk und ähnliche Geräte angeht, bedeutet das:

Das Mikrofon darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Im Gesetztext heißt es sinngemäß: Es ist empfehlenswert, eine Freisprecheinrichtung oder Sprachsteuerung zu nutzen. EIne Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist (nicht nur im Leerlauf), darf das Gerät benutzt werden.

Das Verbot gilt nicht für Geräte, die zur Fahrzeugsteuerung notwendig sind (z. B. Rückfahrkameras oder elektronische Spiegel).

Verbotene Geräte und Funktionen

Manche technischen Geräte sind im Fahrzeug komplett untersagt: Dazu gehören etwa Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören (z. B. Radarwarner). Dazu gehören auch Funktionen an Multigeräten, die speziell für solche Störungen genutzt werden könnten (was auch immer das genau bedeutet).

Was heißt das für CB-Funker?

  • Funkgeräte dürfen weiterhin verwendet werden, solange sie fest installiert sind und per Freisprechfunktion oder Sprachsteuerung bedient werden.
  • Das Mikrofon darf während der Fahrt nicht gehalten werden.
  • Bei Missachtung drohen Bußgelder (meist 100 Euro und ein Punkt in Flensburg).

Praktische Tipps für CB-Funker:

  • Nutzen Sie technische Hilfsmittel wie Halterungen oder Bluetooth-Funktionen.
  • Planen Sie wichtige Funkgespräche für Fahrpausen ein.
  • Halten Sie sich über die Regeln in Ihrem Land auf dem Laufenden, da diese variieren können.

Diese Vorschriften sollen die Sicherheit im Verkehr erhöhen, indem sie Ablenkungen minimieren, gleichzeitig bleiben wichtige Funktionen wie der CB-Funk weiterhin nutzbar, sofern sie regelkonform eingesetzt werden.

Die Idee war klar: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Doch die Umsetzung erwies sich als kompliziert. CB-Funker, die oft beruflich oder zur Warnung vor Gefahren kommunizieren, würden von einem strikten Verbot hart getroffen.

Dazu seien ein paar Beispiele genannt:

  • Da wären die Berufskraftfahrer. Denn diese teilen sich per Funk gegenseitig Informationen über Staus oder Unfälle mit.
  • Außerdem warnen Sie über den CB-Funk vor Wanderbaustellen und Geisterfahrern.
  • Im Notfall, wenn gar nichts mehr geht, ist der Funk eine der wenigen Kommunikationsformen, die möglich sind. CB-Funk ist dann neben anderen Funkarten wie Freenet Funk oder PMR446 oft die einzige Kommunikationsmöglichkeit, etwa dann, wenn sogar die Handynetze ausfallen.

Ein pauschales Verbot hätte bedeutet, dass viele dieser lebenswichtigen Funktionen wegfallen. Entsprechend groß war der Protest aus der CB-Funk-Community.

Die Regelung: Von der Ausnahme zur Unsicherheit

Ursprünglich gab es eine Übergangsregelung, die CB-Funkgeräte vom Verbot ausnahm. Diese Schonfrist lief jedoch am 30. Juni 2020 aus. Seitdem hängt die genaue Umsetzung von den Bundesländern ab. Hier einige Beispiele:

  • Baden-Württemberg: Verlängerte die Ausnahme bis Mitte 2021.
  • Hessen: Gewährte eine Frist bis Januar 2021.
  • Andere Bundesländer: Ließen die Regelung auslaufen oder haben keine klare Position.

Diese Unterschiede führen natürlich auch zu Unsicherheiten bei den Nutzern. Was in einem Bundesland erlaubt ist, konnte im nächsten bereits geahndet werden. Praktisch bedeutete dies für CB-Funker, dass sie sich vor jeder Fahrt über die geltenden Bestimmungen informieren sollten. Da aber inzwischen diese Übergangsfristen abgelaufen sind, gelten die gesetzlichen Regelungen im ganzen Land.

Was bedeutet das Verbot konkret?

Laut StVO darf ein elektronisches Gerät während der Fahrt nur genutzt werden, wenn:

  • Es über eine Freisprecheinrichtung bedient wird.
  • Es fest im Fahrzeug installiert ist und die Hände am Lenkrad bleiben.

Ein CB-Funkmikrofon in der Hand zu halten, um zu sprechen, ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt jedoch Grauzonen:

  • Im Stand: Wer an einer roten Ampel steht oder im Stau wartet, darf theoretisch funken. Doch hier bleibt die Frage, ob die Polizei dies als „Fahrt“ wertet.
  • Notfälle: In Gefahrensituationen, wie etwa bei einem Geisterfahrer, kann das Funken trotz Verbot gerechtfertigt sein. Der Nachweis liegt jedoch beim Fahrer und kann problematisch sein.

Technische Alternativen: Lösungen für CB-Funk im Auto

Um weiterhin legal zu funken, können Sie auf technische Lösungen setzen. Hier einige Optionen:

  1. Freisprecheinrichtungen: Moderne CB-Funkgeräte bieten Bluetooth-Module, die eine Sprachsteuerung ermöglichen. Beispiele sind Geräte mit „VOX“-Funktion, die automatisch senden, sobald gesprochen wird. Der Nachteil dabei: Diese Systeme sind anfällig für Störungen, etwa durch Gespräche oder Geräusche im Hintergrund.
  2. Feste Mikrofonhalterungen: Einige Nutzer befestigen das Mikrofon so, dass es einfach bedient werden kann, ohne die Hand vom Lenkrad zu nehmen.
  3. Sprachsteuerung: Innovative Modelle reagieren auf Sprachbefehle und aktivieren den Funk automatisch. Doch auch hier gibt es Herausforderungen bei lauter Umgebung oder technische Einschränkungen.

CB-Funk im Auto und die Rechtslage: Was tun bei Strafen?

Falls Sie während der Fahrt beim Funken erwischt werden, drohen Strafen. Die genaue Höhe variiert, liegt aber häufig bei:

  • 100 Euro Bußgeld.
  • 1 Punkt in Flensburg.

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Nutzung gerechtfertigt war, können Sie Einspruch einlegen. Dies erfordert jedoch Beweise, zum Beispiel Zeugenaussagen oder eine Aufzeichnung der Gefahrenlage.

CB-Funk als unverzichtbare Technologie

Der CB-Funk hat einen klaren Vorteil: Er funktioniert unabhängig von Mobilfunknetzen. Gerade in Notfallsituationen, wie bei Stromausfällen oder großflächigen Netzstörungen, bleibt der Funk oft die einzige Kommunikationsmöglichkeit.

Beispiel: Ein Wintereinbruch legt die Stromversorgung lahm. Während Handynetze ausfallen, können CB-Funker weiterhin Rettungskräfte koordinieren. Der Gedanke, dass diese Technologie durch überstrenge Regelungen eingeschränkt wird, erscheint daher widersinnig.

CB-Funk im Auto: Tipps für CB-Funker

Um sicher und regelkonform unterwegs zu sein, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Informieren Sie sich unbedingt über die lokale Rechtslage. Das gilt vor allem bei Reisen durch verschiedene Länder.
  2. Nutzen Sie technische Hilfsmittel. Investieren Sie in Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung.
  3. Halten Sie das Mikrofon während der Fahrt zurück: Falls notwendig, stoppen Sie das Fahrzeug, um sicher zu funken.
  4. Engagieren Sie sich politisch: Setzen Sie sich für klare und pragmatischere Regelungen ein.

Fazit zum Thema CB-Funk im Auto

Das Mikrofonverbot im Auto hat die Nutzung von CB-Funk deutlich komplizierter gemacht. Mit der richtigen Vorbereitung und technischen Lösungen können Sie jedoch weiterhin sicher und legal funken. Denken Sie daran: Der CB-Funk ist mehr als nur ein Hobby – er kann im Ernstfall Leben retten. Sorgen Sie dafür, dass diese wichtige Technologie auch in Zukunft erhalten bleibt.

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